Im Laufe der letzten Jahre wurde eine Definition der „Taxonomie“ ausgearbeitet und im Juni 2019 mit der Veröffentlichung des „Taxonomy Technical Report“ offiziell bekannt gegeben. Von der Klassifizierung sind im Allgemeinen zwei Bereiche erfasst, für die GBF ein maßgeschneidertes Servicepaket anbietet, um die Vorgaben der „Taxonomie“ zu erfüllen:
Tätigkeiten, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten: Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Fertigung; Strom- und Gasversorgung, Dampf- und Klimaanlagen; Wasser- und Abfallwirtschaft, Sanierung; Verkehr; Informations- und Kommunikationstechnologien; sowie Baugewerbe und Immobiliengeschäft.
Tätigkeiten, die der Anpassung an den Klimawandel dienen: Landwirtschaft; Forstwirtschaft und Fischerei; Strom- und Gasversorgung, Dampf- und Klimaanlagen; Wasser- und Abfallwirtschaft, Sanierung; Informations- und Kommunikationstechnologien; Finanzaktivitäten und Versicherungstätigkeiten; sowie freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten.